Bevor wir uns persönlich kennenlernen und gemeinsam den Blick auf das richten, was Sie bewegt und zu uns führt, möchten wir Ihnen ein paar Worte zu unserer Arbeit sagen.
Unser Ziel ist es, Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen sowie Lese-/Rechtschreibschwächen umfassend zu betrachten und so mit Ihnen die Tür zu dem zu öffnen, was vor der Therapie verschlossen scheint.
So beruht der therapeutische Weg unseres erfahrenen Teams darauf, Sie Schritt für Schritt, ganz nah an Ihren individuellen Bedürfnissen, zu begleiten und zu fördern und Sie in Ihren Fähigkeiten vertrauensvoll und nachhaltig zu stärken.
Sie möchten mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren? Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere logopädischen Leistungen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Praxisteam
Für Kinder umfassen unsere Leistungen die Behandlung von:
Bei Erwachsenen behandeln wir vor allem folgende Störungsbilder:
Auch die Behandlung nicht aufgeführter Störungsbilder übernehmen wir gerne, sprechen Sie uns bitte an.
Ein besonderes Anliegen ist uns, Schüler*innen zu unterstützen, die aufgrund einer Sprachentwicklungsstörung (SES) Probleme in der Schule haben.
Diese Probleme zeigen sich auf vielfältige Weise und es ist wichtig, sich mit den Ursachen für die gezeigten Leistungs- oder Verhaltensauffälligkeiten sehr genau auseinanderzusetzen.
Häufig erhalten die Schüler*innen von Kinder- und Jugendpsychiater*innen die Diagnose 'Lese-/Rechtschreibschwäche' und eine Überweisung zur logopädischen Therapie. Die Ursache für eine solche Lese-/Rechtsschreibschwäche ist oft eine SES, die schwache Rechtschreibung nur eines der Symptome.
Weitere Auswirkungen sind allerdings wesentlich tiefgreifender. Eine SES bedeutet immer auch Schwierigkeiten mit dem Sprachverständnis, der Entschlüsselung von komplexen sprachlichen Inhalten oder Aufgabenstellungen. Das wiederum führt dann zu belastenden Folgeproblemen für Eltern und Kinder.
Die Schule fordert mehr Unterstützung durch das Elternhaus, Eltern fordern mehr Einsatz und Üben der Kinder ein, das Kind will zwar leisten, kann aber aufgrund seiner SES-bedingten Einschränkung nicht die geforderte Leistung erbringen. Es entsteht ein Kreislauf von Anforderungen Druck Enttäuschung erhöhten Anforderungen noch mehr Druck noch mehr Enttäuschung usw. Dabei geben Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen ihr Bestes und dennoch zeigen sich keine positiven Veränderungen.
Mit dem Ansatz der Förderung nach Dr. Zvi Penner, den er selbst uns vermittelt hat, setzen wir an der Ursache an und erarbeiten mit den Betroffenen Analysekompetenzen, die sich umfassend positiv auswirken. Ein vertrauensbasierter Austausch zwischen allen Akteur*innen macht die aktuellen Fähigkeiten und Fortschritte der begleiteten Schüler*innen jederzeit transparent.
Aber nicht nur Schüler*innen, auch jüngere Kinder zeigen schon Anzeichen einer Sprachentwicklungsstörung. Dabei gilt: je früher die Therapie, ebenfalls nach Dr. Penners Forschungsergebnissen, ansetzt, umso besser die Chancen auf eine möglichst gesunde, zumindest aber weniger gravierend gestörte Sprachentwicklung. In der Schule möglicherweise auftretende Schwierigkeiten können frühzeitig reduziert oder vermieden werden.
So freuen wir uns, Kindern und Jugendlichen jeden Alters zu helfen, ihre „Möglichkeiten zu öffnen“.
siehe Terminabsage.
Die Behandlung gesetzlich Versicherter muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. In dringenden Fällen kann diese Frist durch den verordnenden Arzt/die verordnende Ärztin auf 14 Tage verkürzt werden. Eine Überschreitung dieser Fristen ist nicht zulässig, mit Ablauf verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Sofern verordnet, kommen wir zur Therapie gerne zu Ihnen nach Hause.
Für gesetzlich Versicherte übernimmt die jeweilige Krankenkasse die Kosten für Ihre Behandlung. Dabei fällt für gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten des Heilmittels sowie eine Pauschale in Höhe von € 10,00 je Verordnung an (SGB V § 32 Absatz 2, § 61 Satz 3). Dies gilt nicht für von der Zuzahlung befreite Versicherte (SGB V § 62).
Privatversicherte können die Rechnung für unsere Leistungen bei ihrer jeweiligen Versicherung zur Kostenübernahme einreichen. Die Preisstellung orientiert sich an den jeweils aktuell gültigen beihilfefähigen Höchstsätzen. Wir weisen darauf hin, dass unsere Rechnungen über erbrachte Leistungen unabhängig von einer möglichen späteren Erstattung durch einen Kostenträger an die Versicherte/den Versicherten gemäß den jeweils genannten Zahlungszielen zu begleichen sind.
siehe Verordnung.
Die Terminplanung erfolgt durch die jeweiligen Therapeut*innen. Dabei versuchen wir selbstverständlich, auf die Wünsche unserer Patient*innen einzugehen.
Unsere Therapeut*innen reservieren bei der Terminplanung mit Ihnen ein festes Zeitfenster für Sie. Sollten Sie also ausnahmsweise einen Termin absagen müssen, bitten wir darum, dies mindestens 48 Stunden im Voraus zu tun, damit uns ausreichend Zeit bleibt, dieses Zeitfenster anderweitig zu belegen. Bei zu kurzfristig abgesagten oder gar nicht abgesagten Terminen behalten wir uns einen entsprechenden Ausgleich vor.
Allgemeinmediziner, Internisten, Kinder- und Jugendärzte und –psychiater, Zahnärzte und Kieferorthopäden, Neurologen, HNO-Ärzte, Phoniater und Pädaudiologen dürfen Heilmittelverordnungen für Logopädie ausstellen. Falls Ihr Arzt/Ihre Ärztin unter Verweis auf die Budgetierung keine Verordnung ausstellen will, sprechen Sie uns gerne an, vielleicht können wir Ihnen bei der Argumentation für eine Verordnung behilflich sein. So ist z. B. die Behandlung von Kindern zwischen drei und zwölf Jahren nicht budgetrelevant.
Wir bemühen uns um kurzfristige Versorgung neuer Patient*innen und versuchen, zeitnah Therapieplätze anzubieten. Gelegentlich kann es dabei zu kurzen Wartezeiten kommen. Akut-Patient*innen werden selbstverständlich vorrangig eingeplant.